Videosicherheitssysteme unterliegen nicht nur den technischen Anforderungen des Betreibers, sondern auch den aktuellen Datenschutzrichtlinien und Gesetze des jeweiligen Landes am Einsatzort.
vimacc unterstützt Errichter und Betreiber bei der Inbetriebsetzung von Videosicherheitssystemen auf vielfältige Art und Weise. Im Zuge der Datenschutzzertifizierungen wurden Dokumente und Richtlinien erstellt, die diesen Prozess für alle Beteiligten erleichtern.
vimacc verfügt je nach Edition über zwei bzw. drei unterschiedliche Methoden, um sensible Bereiche für den Operator "unsichtbar" zu machen. Diese Verpixelung verfügt über zwei Sicherheitsstufen, die wahlweise über das interne Rechtemanagement oder über angeschlossene Hardware gesteuert werden können (strong privacy).
Letzteres wird als "willensunabhängige Bildfreischaltung" bezeichnet und bedeutet, dass ein Mitarbeiter nur im absoluten Alarmfall die Bilder einer Kamera einsehen kann. Die unautorisierte Einsicht von Bildmaterial wird damit ausgeschlossen. Die datenschutz-zertifizierte Lösung geht dabei noch einen Schritt weiter. Bei Verwendung geeigneter Kameras können die Videodaten bereits auf der Kamera verschlüsselt werden. Die Entschlüsselung erfolgt erst am Arbeitsplatz des Bedieners mittels Passwort-geschütztem Crypto-Dongle mit einem privatem Schlüssel oder über benutzerorientierte User/Password-Kombinationen. Der Transport und die Speicherung der Videodaten erfolgt hier ausschließlich und unterbrechungsfrei verschlüsselt. Auch der Datenabgriff durch einen Systemadministrator oder einen Netzwerk-Sniffer wird dabei wirksam unterbunden.
Die Grundlage der zu beachtenden Datenschutzrichtlinien bildet die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die mit dem Amtsblatt 2016/679 am 27.April 2016 veröffentlicht wurde. Nach einer Übergangsphase wurde sie am 25.Mai 2018 in allen Ländern der Europäischen Union ohne Einschränkung wirksam.
Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union
Informationen des Europäischen Datenschutzausschusses:
edpb.europa.eu
edpb guidelines 201903 video devices
Europäischer Datenschutzausschuss
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt dazu weitere Erläuterungen bereit:
www.bmwi.de
Eine der wichtigsten Prämissen im Datenschutz ist die Kennzeichnung des erfassten Bereiches gemäß Art. 13 DSGVO. Die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen stellt diese Vorlagen bereit:
Transparenzanforderungen bei einer Videoüberwachung nach DS-GVO
Es ist zwischen Videobeobachtung durch nicht-öffentliche und öffentliche Stellen zu unterscheiden.
Videouberwachung - Fragen und Antworten zur Videoueberwachung
Die Datenschutzkonferenz der Länder und des Bundes (DSK) infomieren ebenfalls regelmäßig zu Sachverhalten rund um das Thema Videobeobachtung und Datenschutz. Wir empfehlen daher auch bei laufenden und abgenommenen Systemen eine regelmäßige Überprüfung der Datenschutz relevanten Inhalte und Veröffentlichungen:
www.lda.bayern.de
www.ldi.nrw.de
spezielle Themen:
DSK Positionspapier Kameradrohnen
DSK Positionspapier Dashcams
DSK Positionspapier Bodycams